Die Abteilungsleiter I + II nehmen laut Schulgesetz folgende Aufgaben wahr:
- Koordination der organisatorischen und pädagogischen Arbeit der Abteilung
- Durchführung von abteilungsbezogenen Konferenzen und Dienstbesprechungen
- Beratung der in ihrer Abteilung unterrichtenden Lehrerinnen und Lehrer
- Information und Beratung von Eltern der Abteilung
- Leitung von Klassenkonferenzen, soweit es um Schullaufbahnberatung, Schullaufbahnentscheidungen und die Zuerkennung von Schulabschlüssen geht
- Kontrolle der Klassenbücher, der Kurslisten und anderer für Schullaufbahnentscheidungen relevanter Dateien der Abteilung
- Mitarbeit bei der Unterrichtsverteilung und Unterrichtsorganisation
- abschließende Zeichnung der Informationen zum Lernprozess und der Zeugnisse, soweit sie nicht Abschluss-, Überweisungs- und Abgangszeugnisse sind
- Beobachtung der Leistungsbewertung mit Einsichtnahme in schriftliche Leistungsüberprüfungen und Notenübersichten – gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der didaktischen Leiterin; Beratung des Schulleiters in Fragen der Leistungsbewertung
Darüber hinaus konkret für Abteilungsleiterin I:
- Organisation „Tag der offenen Tür“
- Klassenbildung Jahrgang 5
- Programm und Organisation „Kennenlernfahrt“
- Organisation Werner Lehrer-Sprechtag
- Info und Beratung zu Wahlpflichtfächern
- Neuaufnahme von Schülern der Jahrgänge 5-7
- Entscheidungen über Ordnungsmaßnahmen (§53 Absatz 3 Nr. 1 bis 3)